Uns ist es wichtig, Sie vom ersten Moment an zu unterstützen. Dieser Gedanke macht auch vor unserer Preisgestaltung keinen Halt. Informieren Sie sich hier, welche Kosten auf Sie zukommen und zögern Sie nicht, uns bei Fragen rund um die Finanzierung jederzeit zu kontaktieren.
Nachfolgende Kosten gelten ab 06/2023 und sind der monatliche Eigenanteil bei Unterbringung im Doppelzimmer und bei Leistung der Pflegeversicherung.
Einheitlicher Eigenanteil Pflege: € 1.351,69
Lebensmittelsatz: 5,95 €/tgl.
Betreuungsleistung nach § 43 SGB XI: 215,07 €/mtl.
Vergütungszuschlag nach § 84 Abs. 9 SGB XI: 103,12 €/mtl.
Zusätzlich kann ein Pflegewohngeld beim zuständigen Sozialamt bis zu € 466,95 mtl. beantragt werden, das jedoch einkommens- und vermögensabhängig ist. Die monatliche Einkommensgrenze für Pflegewohngeld beträgt z. Zt. € 1.498,65 für Alleinstehende. Für berücksichtigungsfähige Angehörige wurde zusätzlich ein Familienzuschlag von jeweils € 315,00 festgesetzt. Die Vermögensgrenze für Pflegewohngeld liegt für alleinstehende Personen bei € 6.900,00 und für Ehepaare € 11.900,00.
Neben der Antragspflicht zum Pflegewohngeld besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.
Die gesetzliche Wohngeldregelung ist zwar einkommens- jedoch nicht vermögensabhängig.
Sollte das Einkommen zur Deckung der Heimkosten nicht ausreichen, kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Grundsicherung und Hilfe zur Pflege gestellt werden. Die Vermögensgrenze für Hilfe zur Pflege liegt bei € 10.000,00 und für Ehepaare bei 20.000,00 €.
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören. Nutzen Sie die Kontaktmöglichkeit Ihrer Wahl und wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.
Bahnhofstraße 51
24966 Sörup
Einrichtung
Alten- und Pflegeheim
Haus Tannenhof
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Kontakt
Telefon: 04635 29 33-0
Telefax: 04635 29 33 80
E-Mail: info@aph-tannenhof.de
*Gender Hinweis
Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen, wird nur die männliche Form genannt. Die weibliche und alle anderen Formen sind gleichermaßen gemeint.
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