

Kurzzeitpflege
Wenn es zuhause aus unterschiedlichen Gründen für eine kurze Zeit nicht möglich ist, von den vertrauten Personen gepflegt zu werden, stehen wir an Ihrer Seite.
Menschen, die eine Einstufung nach dem Pflegeversicherungsgesetz haben und zu Hause leben, erhalten von der Pflegeversicherung auch eine Kostenerstattung der Kosten für "Kurzzeit- oder Verhinderungspflege".
Die Kosten für Unterkunft/Verpflegung sowie den Investitionskostenanteil zahlt der Pflegebedürftige selbst, an den pflegebedingten Kosten beteiligt sich die Pflegekasse pro Kalenderjahr für maximal 28 Tage wie folgt
für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2-5 im Wert bis zu | 1.612 Euro |